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Am 15. und 16. Mai war es endlich soweit. Nachdem wir das neu zu beschaffende LF10 im Sommer 2021 in die Ausschreibung geben konnten, erfolgte die Bestellung des Fahrzeuges im November 2021. Im Spätsommer erfolgte die Baubesprechung vor Ort und im Dezember 2021 wurde das MAN Fahrgestell bei der Firma Ziegler angeliefert. Im April diesen Jahres konnten wir dann - wie berichtet - zur Rohbaubesprechung nach Giengen fahren und uns einen ersten guten Eindruck vom Fahrzeug und dessen Aufbau verschaffen. Zudem wurde der komplette Aufbau besprochen und erforderliche Anpassungen festgelegt. Trotz der Widrigkeiten, die die Firma Ziegler durch eine Cyber Attacke zu bewältigen hatte, konnten wir nun das lang ersehnte LF in Giengen abholen. Dazu machte Sie eine Gruppe um den Ortsbrandmeister Marco Brand mit 3 weiteren Kästorfer Kameraden, dem Stadtbrandmeister Matthias Küllmer und 2 hauptamtlichen Gerätewarten auf den Weg. Am Montag den 15. Mai erfolgte dann vor Ort die Abnahme des Fahrzeuges sowie eine Einweisung in das Fahrzeug und die Pumpe.

Detaillierte Fotos vom Fahrzeug folgen in Kürze

Am darauffolgenden Tag machten sich die Kameraden am frühen Vormittag auf den ca. 530 Km langen weg nach Kästorf. Gegen 19 Uhr trafen sie dann endlich mit dem Bürgermeister Matthias Nehrlich an unserem provisorischen Feuerwehrhaus an der Hauptstraße in Kästorf ein und wurden von den aktiven Kameraden und einigen Gästen in Empfang genommen. Sogleich konnten sich alle Kameraden einen ersten Eindruck vom Fahrzeug verschaffen und im Anschluss bei Blasmusik und einem kleinen Imbiss die Ankunft feiern.

Am 16. Mai ist es endlich soweit - das neue LF 10 wird aus Giengen von der Firma Ziegler abgeholt.

Dazu starten 4 Kästorfer Kameraden mit dem Stadtbrandmeister und 2 der hauptamtlichen Gerätewarte am 14. bzw. 15. Mai nach Giegen zur Abnahme und Überführung nach Kästorf. Am Abend des 16. Mai wird dann das LF nach den akutellen Planungen in Kästorf eintreffen !!

Bericht von der Rohbaubesprechung:

Die Auslieferung unseres neuen Löschgruppenfahrzeuges rückt - nachdem es Ende 2020 bei der Firma Ziegler in Auftrag gegeben worden ist - in greifbare Nähe. Nachdem wir im September 2022 beim Baugespräch vor Ort in Giengen waren, um die Details anhand der vorliegenden Planungen und Zeichnungen zu besprechen, fuhren wir nun Ende März erneut zur Rohbaubesprechung. Vor Ort konnten wir uns schon von einem weit vorangeschrittenen Baustand überzeugen und besprachen mit der Firma Ziegler die letzten Details und erforderlichen Änderungen am Fahrzeug. Wenn alles weiter nach Plan verläuft, kann das Fahrzeug in den nächsten 4-8 Wochen ausgeliefert und nach Kästorf überführt werden. Es erfolgt dann noch die Beklebung und Umlagerung aller Gerätschaften, so dass dann mit der Einweisung und Ausbildung aller Kameraden begonnen werden kann. Hier ein paar Fotos, die wir vor Ort gemacht haben:

Neben unserem Feuerwehrhausbau ist die Neubeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges ein weiterer Meilenstein bei der zukünfigen Ausrichtung und Ausrüstung der Feuerwehr in Kästorf.

Am Freitag, den 27.01. nutzten wir die Gelegenheit den Feuerwehrwinterkönig im Kleinkaliber zu ermitteln. Eine tolle Gelegenheit zur vereinsübergreifenden Zusammenarbeit, da wir jetzt gerade in den Wintermonaten das Schützenhaus für unsere Dienste nutzen können, so lange unser neues Feuerwehrhaus sich noch in Bau befindet. Daher lud der Ortsbrandmeister alle Kameradinnen und Kameraden der Alters- und Einsatzabteilung ein, um den Feuerwehrwinterkönig 2023 zu ermitteln. Insgesamt 32 Schützinnen und Schützen gingen an den Start. Alle hatten in der 1ten Runde 3 Schuss und mussten mind. eine 8 schießen, um ins Stechen zu kommen. Nach dem ersten Durchgang waren etliche Kameraden mit mind. einer 10 im Wettberwerb und auch die meisten anderen kamen ins 1te Stechen. Im 2ten Stechen waren jedoch nur noch 2 Schützen übrig und hierbei hatte der Kamerad Phil Lehner die Nase vorn und konnte sich wieder mit einer sauberen 10 den Titel des Feuerwehrwinterkönigs 2023 sichern. Lorena Schütt sicherte sich mit einer 9 den 2ten Platz des abends.

An dieser Stelle gilt unser herzlicher Dank an den Schützenverein mit Martin Holz und Hans-Martin Macknow, die das Schießen als Aufsicht begleiteten, sowie an unseren Küchentrupp, der einen leckeren Imbiss vorbereitet hatte und für die Getränke an diesem Abend verantwortlich war. Insgesamt ein toller Abend und vor allem herzlichen Glückwunsch an unseren Feuerwehrwinterkönig 2023 Phil Lehner. 

Seit dem 13.01. diesen Jahres sind wir wieder im regulären Ausbildungsdienst am Freitag. Aktuell im Schützenhaus, da die Temperaturen in unserer Unterbringung einen Dienstbetrieb nicht zulassen.

Der aktuelle Dienstplan ist online !!

Zudem haben wir am 17.01. mit unserem Dienstsport in der Ute-Lehner-Halle gestartet. Dieser wird dienstags alle 2 Wochen von 20.00-22.00 Uhr stattfinden.

Zum ersten Dienst fanden sich fast 20 Kameradinnen und Kameraden zusammen und nutzten die 2 Stunden für Aufwärmübungen sowie Lauf und Fangspiele, wie Zombie-, Brenn-, Fuß-, Hand- und Basketball. Unterm Strich ein gelungener Start für unseren Sportdienst.

Der nächste Dienstsportabend findet am Dienstag, den 31. Januar von 20.00 bis 22.00 Uhr statt.

 

Am 03.12.2022 wurde im Rahmen der Jahreshauptversammlung unser Verein "Feuerwehr Kästorf" gegründet und folgende Satzung beschlossen. Hierbei fungieren der Ortsbrandmeister Marco Brand und der stellv. Ortsbrandmeister Sven Wittberg als Vereinsvorsitzender bzw. als stellv. Vereinsvorsitzender kraft Amtes. Auch der Schriftwart der Aktiven fungiert in Personalunion mit dem Schriftwart des Vereins. Der Kassenwart und die Kassenprüfer werden durch die Versammlung aller Aktiven, Mitglieder der Altersabteilung und den fördernden Mitgliedern gewählt.

Durch den Verein ist nun auch für die Zukunft sichergestellt, dass wir als nicht rechtsfähiger Verein nach dem BGB rechtssicher aufgestellt sind und dementsprechend handeln können.

 

 

Feuerwehr Kästorf

 

Satzung

Kästorf (Gifhorn) – Wikipedia

 

§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins, Geschäftsjahr 

Der Verein führt den Namen „Feuerwehr Kästorf“. Der Verein wird als nicht rechtsfähiger Verein nach den Vorschriften des BGB geführt. 

Der Sitz des Vereins ist in Gifhorn – Ortsteil Kästorf.

Zweck des Vereins ist die soziale, gesellschaftliche und materielle Unterstützung aller Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr in Kästorf mit all ihren Abteilungen.

Der Satzungsweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation von Verpflegung während der Ausbildungsdienste, gesellschaftlicher Veranstaltungen im Rahmen der Kameradschaftspflege sowie die Förderung der Jugendarbeit in der Jugend- und Kinderfeuerwehr.

Der Verein ist selbstlos tätig. Seine Tätigkeit ist nicht auf Erwerb ausgerichtet und er verfolgt in erster Linie keine wirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 

Sie haben auch nach ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen. 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Organe des Vereins haben Anspruch auf Auslagenersatz

Das Geschäftsjahr läuft vom 01.12. bis zum 30.11. des Folgejahres.

§ 2 Mitgliedschaft 

Mitglied sind alle aktiven Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, die Kameradinnen  und Kameraden der Altersabteilung sowie die fördernden Mitglieder der Feuerwehr in Kästorf.

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand der Feuerwehr Kästorf zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzung verpflichtet.  

Die Mitgliedschaft endet durch: 

  • Tod
  • Austritt 
  • Ausschluss
  • Auflösung des Vereins 

Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber zu erklären. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

§ 3 Vorstand 

Die Geschäfte der Feuerwehr Kästorf werden vom Vorstand geführt. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden (Ortsbrandmeister) und dem stellv. Vorsitzenden (stellv. Ortsbrandmeister) sowie dem Kassenwart und dem Schriftwart. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Vorstandsmitglieder werden während der Mitgliederversammlung des Vereins „Feuerwehr Kästorf“ berufen bzw. gewählt.

Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende werden für die Dauer von 6 Jahren berufen. Beide führen Kraft Amtes als Ortsbrandmeister und stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Kästorf die Funktionen des Vorsitzenden und des stellv. Vorsitzenden in Personalunion aus.

  • Der Schriftwart wird für die Dauer von 3 Jahren berufen. Der Schriftwart der Ortsfeuerwehr Kästorf führt ebenfalls in Personalunion die Funktion des Schriftwartes im Vorstand des Vereins Feuerwehr Kästorf aus.
  •  Der Kassenwart wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt, der dieses Amt für den Verein ausführt

Die Berufung der oben genannten Vorstandsposten (Vorsitzender, stellv. Vorsitzender und Schriftwart) erfolgen durch Bekanntgabe im Rahmen der Mitgliederversammlung. Diese werden im Protokoll festgehalten.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl eines Vorstandmitgliedes ist zulässig.

Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in einer Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.

§ 4 Die Mitgliederversammlung 

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen. Alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr sind wahlberechtigt. 

Die Mitgliederversammlung findet jeweils zu Ende des Jahres statt. Die Versammlung des Vereins wird zusammen mit der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gifhorn - Ortsfeuerwehr Kästorf durchgeführt. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:

  • Jahresbericht
  • Kassenbericht
  • Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes
  • Wahl von Kassenprüfern
  • Anträge und Anfragen aus der Versammlung

Die Mitgliederversammlung wird durch öffentlichen Aushang einberufen, welcher mind. 14 Tage vor dem Versammlungstermin ausgehangen werden muss.

Der Vorstand kann aus gegebenem Anlass und muss auf Antrag von mind. 1/3 der Mitglieder bei wichtigen Gründen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Änderungen der Satzung sind nur mit 2/3 Mehrheit der erschienen Mitglieder in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung möglich. In der Einladung muss auf die Satzungsänderung hingewiesen werden.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

§ 5 Geschäftstätigkeit, Beiträge, Spenden und Zuschüsse

Die zur Durchführung der Aufgaben des Vereins benötigten Geldmittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, und die Veranstaltung von öffentlichen Veranstaltungen (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) aufgebracht. 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 6 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder.

Bei Auflösung oder Wegfall des satzungsmäßigen Vereinszwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Gifhorn oder deren Rechtsnachfolger mit der Auflage, die Mittel im Sinne dieser Satzung, d.h. der Förderung des Feuerschutzes und der Rettung aus Lebensgefahr in der Ortschaft Kästorf zu verwenden. 

Kästorf, den 03.12.2022

 

 

 

Am vergangenen Samstag, den 19. November konnte ein weiterer wichtiger Meilenstein bei unserem Feuerwehrhausbau gefeiert werden. Bei strahlendem Sonnenschein und winterlichen Temperaturen begrüßte der Ortsbrandmeister Marco Brand mit den Worten: "Ein Traum wird wahr" - zahlreiche Gäste aus Politik und Verwaltung. Aber auch beteiligte Handwerker und Firmen sowie nahezu die gesamte Ortsfeuerwehr waren angetreten. Nach der Begrüßung hielt der Ortsbrandmeister Marco Brand einen kurzen Rückblick auf Geschichte des Feuerwehrhauses an der Wilscher Straße. Über die Jahrzehnte wuchs das Feuerwehraus ständig und wurde immer wieder den gestiegenen Herausforderungen und Aufgaben angepasst. So wuchs das Feuerwehrhaus von anfänglich 2 auf mittlerweile 4 Stellplätze, die den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Zudem erhalten wir mit dieser umfangreichen und grundlegenden Baumaßnahme ein Feuerwehrhaus nach dem aktuellen Stand der Technik, wie z.B.:

  • eine Abgasabsauganlage für die Fahrzeuge
  • eine Schwarz/Weißtrennung der Bekleidung
  • eine Be- und Entlüftung der Umkleiden
  • LED Lichttechnik im gesamten Gebäude
  • eine PV-Anlage in Verbindung mit einer Luftwärmepumpe, damit kein Gas mehr für die Heizung benötigt wird
  • eine Notstromversorgung für das Gebäude 

Im Anschluss hielten der Bürgermeister Matthias Nehrlich und der Ortsbürgermeister Jürgen Völke Grußworte. Bürgermeister Nehrlich bedankte sich bei allen Beteiligten und unterstrich noch einmal, dass die ca. 2,5 Mio Euro gut investiertes Geld für die Sicherheit aller Gifhorner Bürger ist und bedankte sich bei allen Kameradinnen und Kameraden für ihr Engagement. 

Nach den Grußworten folgte - in luftiger Höhe am Richtkranz - der Richtspruch von unserem Generalplaner Werner Tietge. 

Anschließend wurde in großer Runde noch ausgiebig gefeiert und alle hatten die Möglichkeit, die Baustelle in Augenschein zu nehmen und eines steht auf jeden Fall fest: Mit dieser Baumaßnahme wird ein großer Schritt unternommen, um die Ortsfeuerwehr Kästorf zukunftsfähig zu machen, und darüber hinaus freuen sich alle Kameradinnen und Kameraden bereits auf den Frühsommer, wenn im Rahmen einer großen Feier, das neue Feuerwehrhaus offiziell in Betrieb genommen werden kann. 

 

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